Für einen reibungslosen Ablauf gibt es ein paar Grundregeln

Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für

 regelmäßigen Schulbesuch

 angemessene Kleidung des Schülers

 vollständige Hausaufgaben

 notwendige Unterschriften

 pünktliches Bezahlen von Beiträgen

 regelmäßigen Kontakt zur Schule

Handy und Co

Das gesamte Schulgelände ist eine handyfreie Zone. Nichts lenkt die Kinder mehr ab, als die ständige digitale Verfügbarkeit. Wir haben in den Klassenzimmern sogenannte "Handygaragen". Dort können die Schülerinnen und Schüler ihr Gerät parken. Sollte das Handy unerlaubt benutzt werden, wird es von uns kassiert und erst zum Unterrichtsende wieder herausgegeben. Beim zweiten Mal müssen die Erziehungsberechtigten das Ding abholen.

Bei Krankmeldung

Am ersten Tag bis spätestens 7:55 Uhr die Schule über den Schulmanager (Modul "Krankmeldung") benachrichtigen.

Die Schule ist verpflichtet, sollte Ihr Kind nicht pünktlich in der Schule erscheinen

 bei den Erziehungsberechtigten nachzufragen und ggf.

 die Polizei zu verständigen.

Bitte ersparen Sie dies sich selbst und uns!

Häufiges Fehlen

 Attest-Pflicht (Krankmeldung nur durch den Arzt) 

 Elterngespräch

 evtl. Vorstellung beim Amtsarzt

Ihr Kind erkrankt in der Schule

 Benachrichtigung der Eltern durch das Sekretariat (Erreichbarkeit sichern!) 

 evtl. Erstversorgung durch die Schulsanitäter 

Ihr Kind darf bis einschließlich Jahrgangsstufe 8 nicht alleine nach Hause gehen. Die Erziehungsberechtigten (oder eine beauftragte volljährige Person) müssen das Kind in der Schule abholen. 

Sportunterricht

 Sportkleidung / Schwimmkleidung mitbringen

 Piercings / Schmuck abkleben/ablegen

Bei häufigem Fehlen: Nachtermin

Unterrichtsbefreiungen aus wichtigem Grund nur mit Antrag

 schriftlichen Antrag mit Begründung über den Schulmanager (Modul "Beurlaubung") möglichst frühzeitig stellen

 Behördengänge / Vorstellungstermine nur mit Bescheinigung

Arzttermine möglichst auf den Nachmittag legen

Schulfremde Gegenstände

 sollen zuhause bleiben

die Schule übernimmt keine Verantwortung

 unerlaubte Ton- oder Bildaufnahmen werden strafrechtlich verfolgt

 Service » Wichtig zu wissen